Gebührenordnung für Urnenbeisetzungen
Kategorie I
Die Plätze befinden sich in den obersten und untersten Plätzen der hohen Stelen, außerdem gehören die hintersten drei breiteren Stelen rechts und links unter der Empore dazu.
Einzelgrabstätte: 2.190,- €
Doppelgrabstätte: 4.380,- €
(alle Einzelgrabstätten der Kat. I sind bereits verkauft)
(alle Doppelgrabstätten der Kat. I sind bereits verkauft)
Kategorie II
Die Plätze befinden sich in den hohen Stelen im Mittelschiff. Es sind alle Plätze, die nicht ganz oben oder ganz unten in einer Stele sind.
Einzelgrabstätte: 2.980,- €
Doppelgrabstätte: 5.960,- €
(alle Einzelgrabstätten der Kat. II sind bereits verkauft)
(alle Doppelgrabstätten der Kat. II sind bereits verkauft)
Kategorie III
Urnengrab in besonderer Lage, d. h. unter den Arkaden im Eingangsbereich der Kirche.
Einzelgrabstätte: 4.100,- €
Doppelgrabstätte: 8.200,- €
Bei Wahl eines bestimmten Platzes in dieser Kategorie kommen 1.000,- € hinzu.
Kategorie IV
Die Plätze befinden sich in den breiteren Stelen im Mittelschiff in der Mitte der Stelenkapellen.
Einzelgrabstätte: 2.585,- €
Doppelgrabstätte: 5.170,- €
Kategorie V
Die Plätze befinden sich in den breiteren Stelen im Mittelschiff im vorderen Bereich der Stelenkapellen.
Einzelgrabstätte: 2.785,- €
Doppelgrabstätte: 5.570,- €
Der Preis für eine komplette "Familienstele" ist individuell zu verhandeln.
In jeder Kategorie ist enthalten:
- Beisetzung der Urne
- Nutzung der Kirche für den Trauer- und Verabschiedungsgottesdienst
- Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 20 Jahre
Die Gebührenordnung gilt bis zum Erscheinen einer neuen Liste. Sie können sie >> HIER << downloaden.
Diese Gebührenordnung wurde am 24.10.2007 vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam beschlossen und tritt mit dem Zugang der kirchenaufsichtlichen und staatlichen Genehmigung bei der Kirchengemeinde in Kraft.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Büro der Grabeskirche.
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